Stellungnahme des Referendumskomitees

(Auszug aus der Abstimmungsbotschaft, aktuelle Zahlen auf Seite 22 )

Das Komitee «Milliardenreferendum» ist entschieden der Meinung, dass ein Geschäft mit einer solchen finanziellen Tragweite und mit Auswirkungen auf die nächsten Generationen vom Volk zu entscheiden ist. Der Grosse Rat wollte die Neuverschuldung des Kantons Bern von über 3’350 Mio. Franken (Stand Ende 2011) in eigener Kompetenz und unter Umgehung der Schuldenbremse beschliessen. Nun kann das Volk abstimmen. Darüber sind wir erleichtert.

Die Sanierung der beiden Pensionskassen muss vom Bundesrecht her zwingend erfolgen. Der Stimmbürger soll nun entscheiden, wie diese Kosten zwischen den Begünstigten (Angestellten des Kantons) und dem Arbeitgeber (Kanton / Steuerzahler) zu verteilen sind.

Das Referendumskomitee stellt dazu insbesondere fest, dass

  • fast alle anderen, in privaten oder öffentlichen Pensionskassen versicherten Personen in den letzten Jahren wegen tieferen Erträgen und längerer Lebenserwartung massive Beitragserhöhungen und / oder Leistungssenkungen in Kauf nehmen mussten. Im Gegensatz dazu blieben die sehr hohen Renten der Lehrer und Kantonsangestellten unangetastet und die Beiträge wurden bei den beiden Kassen nur geringfügig erhöht. Das hat zu einem Milliardenloch geführt, das zum grossen Teil der Steuerzahler decken soll. Das ist ungerecht.
  • die Leistungen der staatlichen Pensionskassen des Kantons Bern im Vergleich zur Privatwirtschaft, zu den Gemeinden und auch zu anderen Kantonen sehr hoch sind. Deshalb sollen die Begünstigten wenigstens angemessen zur Finanzierung beitragen.
  • der Grosse Rat in der letzten Novembersession eine grosse Spardebatte geführt hat. Während er versucht hat, das Ausgabenwachstum überall zu bremsen, will er in die Sanierung der Pensionskassen über 3350 Mio. Franken an Steuergeldern einschiessen. Die Kantonsschulden würden auf 10 Mrd. Franken ansteigen. Wie soll diese Schuld je abgetragen werden?

Die Hauptvorlage des Grossen Rates kostet den Steuerzahler nach heutigem Stand über 3350 Mio. Franken.

Der Eventualantrag reduziert die Schuldanerkennung um ca. 400 Mio. Franken und führt zu tieferen Sanierungsleistungen für den Kanton, da die Angestellten und der Arbeitgeber einen gleichberechtigten Anteil an die Sanierung leisten. Diese 50-Prozent-Regel entspricht der üblichen Regel der Privatwirtschaft. Insbesondere angesichts der hervorragenden Leistungen der bernischen Staatspersonalkassen erscheint dies der angemessene Weg.

Bei einem doppelten Nein muss ein neuer Vorschlag erarbeitet werden. Es ist dabei unbestritten, dass der Kanton als Arbeitgeber seinen Anteil an die Sanierung der Pensionskassen zahlen muss. Die Opfersymmetrie muss aber gegenüber der Hauptvorlage des Grossen Rats zugunsten des Steuerzahlers verbessert werden.