Unnötige Milliardenverschuldung

Bund der Steuerzahler Kanton Bern (BDS)

Bund der Steuerzahler (BDS) Kanton Bern sagt 2x NEIN zu den Pensionskassenvorlagen

Am 18. Mai 2014 stimmen die Bernerinnen und Berner über die Haupt- und die Eventualvorlage zum Pensionskassengesetz ab. Für den Bund der Steuerzahler sind beide Vorlagen unnötige und teure Luxuslösungen, welche zu höheren Schulden führen. Er lehnt deshalb beide PKG-Vorlagen klar ab, denn es gibt Lösungen ohne neue Schulden aufzubauen.

Die Bundesgesetzgebung legt fest, dass beim Modell der Teilkapitalisierung die Kassen innert 40 Jahren einen Deckungsgrad von mindestens 80 % erreichen müssen. Für die Unterdeckung der Kassen muss der Kanton eine Staatsgarantie übernehmen. Im Kanton Bern ist dies schon der Fall!

Trotzdem soll nun der Steuerzahler zur Kasse gebeten werden. Sowohl die Haupt- wie auch die Eventualvorlage führen nämlich zu erheblichen Mehrkosten für die Steuerzahler. Mit der Ausfinanzierung der Pensionskassen steigt die Schuldenlast des Kantons Bern wieder auf rund 10 Milliarden Franken an. Auf einen Schlag wären damit die vergangenen Anstrengungen zum Schuldenabbau zunichtegemacht. Teuer rächen wird sich die Ausfinanzierung insbesondere bei einem Anstieg der Zinsen.

Der BDS erachtet beide Vorlagen als Luxuslösungen. Der Kanton rechnet immer noch mit einem zu hohen technischen Zinssatz. Der BVG-Zins wird jährlich vom Bundesrat festgelegt und von den Pensionskassen (Privatwirtschaft) angewendet. Bern wendete bis 2010 einen Zins von 4 % an und senkte diesen bei der Lehrerversicherungskasse erst auf 3 %. Dies führt zwangsläufig zu einer Unterdeckung. Diese Unterdeckung sollen nun die Steuerzahler bezahlen!

Unbegreiflich ist aus Sicht des BDS auch die Hektik, mit der die Pensionskassenrevision im Grossrat behandelt worden sind. Auch nach dem Primatwechsel gilt die Staatsgarantie weitere 20 Jahre lang. Folglich kann auch eine behutsame Sanierung ohne sofortige Ausfinanzierung erfolgen. Zudem ist festzuhalten, dass der Primatwechsel auch bei einem doppelten Nein in Angriff genommen werden kann. Nötigenfalls würde dieser via einen parlamentarischen Vorstoss oder via Volksinitiative eingeführt.

Der BDS lehnt diese Luxuslösungen auf Kosten der Steuerzahler ab und sagt darum 2x Nein zu den Pensionskassen-Vorlagen und empfiehlt das Kreuz beim Eventualantrag.

Zudem kritisiert der BDS, dass die Befürworter mit Inseraten und Plakaten von einer „ausgewogenen Vorlage“ sprechen und damit suggerieren, es handle sich um eine 50 : 50 Lösung. Dies ist klar nicht der Fall und eine bewusste Irreführung der Stimmberechtigten.

Weitere Auskünfte erteilt:
Grossrat und a/Nationalrat Thomas Fuchs, Geschäftsführer BDS, Tel. 079 302 10 09